Wissenswertes für Eltern

Stundenplan

Ihr Kind bleibt zu den im Stundenplan angegebenen Zeiten in der Schule. Im Falle eines Vertretungsplans werden die Kinder auf andere Klassen verteilt oder erhalten Unterricht von einer anderen Lehrerin.

Die Kinder dürfen nur nach Hause gehen, wenn Sie als Eltern durch das Mitteilungsheft oder einen Anruf benachrichtigt wurden.

Ab 7.50 UhrOffener Anfang
8.00 – 8.45 Uhr1. Stunde
8.45 – 9.30 Uhr2. Stunde
9.30 – 10.00 UhrHof-und Frühstückspause
10.00 – 10.45 Uhr3. Stunde
10.45 – 11.30 Uhr4. Stunde
11.30 – 11.45 UhrHofpause
11.45 – 12.30 Uhr5. Stunde
12.30 – 13.15 Uhr6. Stunde

Materialien und Bücher

Über die Unterrichtsmaterialien, die die Kinder im 1. Schuljahr benötigen, werden Sie am Infoabend im Frühsommer informiert. Sie können dann anhand der Liste die erforderlichen Dinge einkaufen.

Alle Schulbücher werden von der Schule gesammelt bestellt. Der Eigenanteil von 12,00 Euro wird immer am Ende eines Schuljahres eingesammelt. Sozialhilfeempfänger und Bezieher von ALG II brauchen den Eigenanteil für die Schulbücher nicht zu bezahlen, sofern sie rechtzeitig eine Bescheinigung des Sozialamts in der Schule vorlegen.

Ausgeliehene Bücher müssen am Ende eines Schuljahres in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Beschädigte oder verschmutzte Lehrwerke müssen ersetzt werden.

Krankmeldung

Wenn Ihr Kind erkrankt, benachrichtigen Sie die Schule bitte schon morgens bis 7:45 Uhr telefonisch (Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit Namen und Klasse des Kindes). Nach Beendigung der Krankheit ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich.

Falls ihr Kind eine ernsthafte ansteckende Krankheit hat, ist nach Beendigung eine Bescheinigung Ihres Arztes erforderlich. Bei Lausbefall muss Ihr Kind zu Hause bleiben, bis es läuse- und nissenfrei ist (bei wiederholtem Befall ist ein Attest von Arzt notwendig).

Sollte Ihr Kind am Tag vor oder nach den Ferien erkrankt sein, benötigen Sie ein ärztliches Attest, das am Tag der Erkrankung ausgestellt wurde.

Aus wichtigen familiären Gründen (Hochzeitsfeier, Todesfall etc.) können Sie eine Beurlaubung des Kindes von der Schule beantragen. Für Beurlaubungen bis zu zwei Tagen ist die Klassenlehrerin zuständig. Eine längere Beurlaubung kann nur die Schulleitung genehmigen. Eine Beurlaubung unmittelbar vor und nach den Ferien ist nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Notruf

Bitte teilen Sie der Klassenlehrerin ihres Kindes möglichst mehrere Telefonnummern mit, unter denen Sie tagsüber erreichbar sind. So kann die Schule sie bei einem Notfall auf jeden Fall erreichen. Die Notrufliste liegt im Lehrerzimmer aus, damit ggf. auch andere Lehrerinnen Sie anrufen können.

Wenn sich Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer oder ihre Notfallnummer geändert haben, geben Sie diese bitte umgehend bei der Klassenleitung und im Sekretariat ab. Wir müssen Sie in Notfällen immer erreichen können.

Unfallversicherung

Auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit, auf Ausflügen und Klassenfahrten sind die Schüler über den Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband versichert. Bei einem Unfall erhält der Schüler von der Schule einen Unfallbogen, den Sie Ihrem Kind ausgefüllt wieder mitgeben.

Klassenpflegschafts­sitzungen

Im Verlauf eines Schuljahres finden in der Regel zwei Klassenpflegschaftssitzungen statt. Diese werden von den Elternvertretern der Klassen in Absprache mit den Klassenleitungen einberufen. Eine regelmäßige Teilnahme aller Eltern ist wichtig.

Im Rahmen des Elternabends erhalten Sie wichtige Informationen über die aktuelle Situation der Klasse, über die pädagogische Arbeit, geplante Projekte und Veranstaltungen oder andere aktuelle Themen.

Elternsprechzeiten

Pro Schulhalbjahr bieten wir einen Elternsprechtag an, der außerhalb der Unterrichtszeiten stattfindet. In der Regel findet dieser im Frühjahr und im Herbst statt. Hier werden Sie über den Leistungsstand sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten Ihres Kindes informiert.

Nach der Zeugnisausgabe erhalten Sie noch einmal die Gelegenheit, sich über den Leistungsstand Ihres Kindes mit der Klassenlehrerin auszutauschen. Darüber hinaus können Sie bei dringenden Problemen die individuelle Sprechzeit der Lehrer wahrnehmen, die Ihnen zu Anfang des Schul(halb)jahres bekannt gegeben wird.

Informationen und Terminabsprachen können über das Mitteilungsheft Ihres Kindes erfolgen.

Schulfrühstück

In den Klassen wird gemeinsam gefrühstückt. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Frühstück (keine Süßigkeiten oder süße Getränke) mit zur Schule.

Die Themen “Gesunde Ernährung” und “Gesunderhaltung der Zähne” behandeln wir ausführlich im Unterricht. Für die Pause bieten wir Milch an. Zudem gibt es in den Klassen Wasser zum Trinken.

Gottesdienste

Einmal im Monat findet in der Andreaskirche für die Klassen 1/ 2 bzw. 3/ 4 ein Wortgottesdienst statt (dienstags in der 1. Stunde).

Zudem feiern wir mit allen Kindern zu besonderen Anlässen rund ums Kirchenjahr (z.B. St. Martin, Weihnachten, Ostern) einen Gottesdienst.